Sie haben Kinder? Nun, dann können auch Sie sich nicht dem Wunsch ihres Kindes nach einem Handy entziehen zumal es bereits zur Grundausstattung gehört. Wer kein Handy hat, wird bereits in der Schule ausgegrenzt. Viele Jugendliche sind bereits geschäftsfähig und können im Rahmen des Taschengeldparagraphen 110 BGB Geschäfte abschließen, mit den Mitteln, die ihnen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Verfügung stehen! Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Einige Handyanbieter bieten ein Handy mit einem auf den ersten Blick günstigen Vertrag an. Doch, wer hier nicht schon aufpasst, gerät in die Kostenfalle Handy! Der Vertrag gilt meist für 24 Monate, hat eine Grundgebühr, zu der noch die monatlichen Telefonkosten in andere Netze kommen. Weiterhin können Jugendliche nicht abschätzen wie hoch die Kosten für Datenpakete sind die sie online mit dem Handy erwerben und was sie dabei noch für Zusatzverträge abschließen, wie zum Beispiel Klingeltöne im ABO! Die Kosten summieren sich so schnell auf einige 100 Euro im Monat.
Aber es gibt auch Alternativen, so bietet zum Beispiel Klarmobil eine Prepaidlösung wie übrigens andere auch und man bekommt dennoch ein subventioniertes modernes Handy. So können sie ihrem Kind ein modernes Handy schenken und haben dennoch die Gewissheit, dass sie die Kosten im Überblick haben, denn wenn ein Guthaben verbraucht ist, muss man das Handy mit einer Guthabenkarte neu aufladen. Mit dieser Option gehen sie kein Risiko ein und ihr Kind hat dennoch Spaß mit seinem Handy und wird nicht ausgegrenzt. Wer sich dennoch für einen Vertrag entscheidet, kann hier eine Kostengrenze festlegen, damit die Kostenfalle außen vorbleibt. Mit Klarmobil haben sie hier einen kompetenten Partner, der für viele Optionen eine Lösung bietet. Um sich weiter zu informieren und in die Tiefe zu gehen, schauen sie im Internet nach, hier finden sie alle nötigen Infos, um der Kostenfalle Handy für ihr Kind zu entgehen. Vielleicht finden sie ja auch Tipps, um ihre eigenen Handykosten zu senken!